Allgemeine Geschäftsbedingungen
Letzte Änderung: 17.09. 2025
- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von UPCHECK e.U. im Tätigkeitsbereich Unternehmensberatung. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie im Einzelfall vereinbart und schriftlich bestätigt werden.
- Angebote und Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend und mangels anderer Angaben nicht länger als 14 Tage gültig.
Der Vertrag gilt mit der schriftlichen Bestätigung des Kundens oder von UPCHECK e.U. als wirksam abgeschlossen.
Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch UPCHECK e.U.
- Leistungserbringung
UPCHECK e.U. ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte, u.a. selbständige Berater:innen, freiberufliche Kooperationspartner:innen, u. Ä. erbringen zu lassen.
Zwischen den Kund*innen von UPCHECK e.U. und den Dritten entsteht kein Vertragsverhältnis.
Die für UPCHECK e.U. tätigen Dritten stehen in einer Vertragsbeziehung zu UPCHECK e.U., die Kund*innen sind daher nicht berechtigt, diese zur Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung zu veranlassen.
- Leistungsfristen
Die Leistungstermine und -fristen bestimmen sich nach der Auftragsbestätigung.
In Fällen höherer Gewalt ist UPCHECK e.U. berechtigt, Terminänderungen bekanntzugeben, ohne in Verzug zu geraten.
- Honorar
Für die Beratungsleistungen von UPCHECK e.U. wird ein Honorar gemäß Auftragsbestätigung vereinbart. Vorauszahlungen und Teilzahlungen können je nach Aufwand vereinbart werden.
Zusätzlich werden folgende Auslagen in Rechnung gestellt:
Reisekosten mit dem PKW werden pro km gemäß dem amtlichen Kilometergeld abgerechnet. Als Ausgangspunkt der Reise gilt der Sitz von UPCHECK e.U. oder ggf. der Wohnsitz der Berater:innen bzw. Kooperationspartner:innen.
Reisekosten für Bahn (1. Klasse), Flug, Taxi, öffentliche Verkehrsmittel, Garage, Mietwagen etc. werden gemäß Beleg weiter verrechnet.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung der Berater:innen sind für die Dauer der Anreise am Tag vor der Veranstaltung bis zum Ende der Veranstaltung gemäß Belegen zu ersetzen, sofern nicht in der Auftragsbestätigung eine Pauschale vereinbart wurde.
- Zahlungsbedingungen
Sämtliche Leistungen werden zuzüglich jeweils gesetzlicher vorgesehener Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 20% USt. in Rechnung gestellt. Sofern sich nicht aus der Auftragsvereinbarung im Einzelfall Abweichendes ergibt, sind Rechnungen ohne Abzug nach Erhalt netto Kassa fällig.
Im Verzugsfall ist UPCHECK e.U. berechtigt, Verzugszinsen und pauschale Betreibungskosten in gesetzlicher Höhe nach §§ 456, 458 UGB zu verlangen.
- Stornokosten
Absagen bzw. Stornierung von vertraglich vereinbarten Leistungen haben in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. In diesem Fall werden von UPCHECK e.U. folgende Stornokosten in Rechnung gestellt:
- Storno ab Auftragserteilung bis 6 Wochen vor vereinbartem Arbeitsbeginn: 10% der Netto Auftragssumme
- Storno zwischen 6 und 3 Wochen vor vereinbartem Arbeitsbeginn: 25% der Netto Auftragssumme
- Storno zwischen 3 und 2 Wochen vor vereinbartem Arbeitsbeginn: 50% der Netto Auftragssumme
- Storno kürzer als 2 Wochen vor vereinbartem Arbeitsbeginn: 75% der Netto Auftragssumme
Bereits bei UPCHECK e.U. entstandene Auslagen sind in jedem Fall zu 100% zu ersetzten.
- Geheimhaltung
UPCHECK e.U. sowie ihre Kund*innen sind verpflichtet, alle den jeweils anderen Vertragspartner:innen betreffenden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt geworden sind und nicht allgemein bekannt sind, geheim zu halten und diese Verpflichtung auf ihre Mitarbeiter*innen und sonstige für sie tätige Dritte zu überbinden. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
- Datenschutz
Die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erfassten personenbezogenen Daten von Kund*innen und deren Mitarbeiter*innen dienen der Erfassung und Abwicklung sowie der Rechnungslegung und sind somit zur Vertragserfüllung erforderlich. UPCHECK e.U. behandelt diese Daten vertraulich und gibt sie nicht an Dritte weiter.
- Schutz des geistigen Eigentums und Urheberrechte
Sämtliche Urheberrechte an den im Rahmen der Beratungstätigkeit durch UPCHECK e.U. erstellten Werken (Präsentationen, Entwürfe, Berichte, sonstige Dokumente, etc.) stehen UPCHECK e.U. zu. Den Kund*innen wird daran ein zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, das nicht auf Dritte übertragbar ist. Ein Recht auf Verwertung, Vervielfältigung und Verbreitung sowie Zurverfügungstellung ist davon ausdrücklich nicht umfasst. Die Verwendung der Werke, auch auszugsweise oder in Teilen davon, für andere Zwecke, insbesondere gewerblicher Art, ist ausdrücklich untersagt. Eine Haftung von UPCHECK e.U. gegenüber Dritten ist ausgeschlossen.
- Gewährleistung und Schadenersatz
UPCHECK e.U. haftet nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden.
UPCHECK e.U. haftet bei hybriden oder virtuellen Erbringungen von Beratungsleistungen nicht für die Verfügbarkeit und Störungsfreiheit der verwendeten Plattform und für keine bestimmte Qualität der Übertragung. Es gelten die jeweiligen Datenschutzbestimmungen der verwendeten Plattform.
Bei der Beurteilung der Beratungsleistung sind in Hinblick auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit Änderungen und Fortentwicklungen der allgemein anerkannten Berufsgrundsätze auf dem Gebiet der Unternehmensberatung, die nach dem Zeitpunkt der Erbringung der Beratungsleistung stattgefunden haben, nicht zu berücksichtigen.
Nach Ablauf von 3 Monaten nach Beendigung der Beratungsleistung sind Ansprüche auf Mängelbehebung und Preisminderung ausgeschlossen.
- Verzugsfolgen und Rücktritt
In Fällen höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer und unabwendbarer Ereignisse wie Krankheit oder Unfall betreffend den oder die jeweilige Berater:in ist UPCHECK e.U. zu Terminverschiebungen berechtigt, ohne dadurch in Verzug zu geraten. Ein daraus diesbezüglicher Schadenersatzanspruch der Kund*innen wird ausgeschlossen.
UPCHECK e.U. ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
falls die Erbringung der Beratungsleistung aus Gründen, die in der Sphäre der Kund*innen liegen, unmöglich oder trotz Fristsetzung weiter verzögert wird;
falls über das Unternehmen der Kund*innen ein gerichtliches Insolvenz-verfahren eingeleitet oder ein Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.
Unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche ist UPCHECK e.U. berechtigt, Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen zu verlangen bzw. erhaltene Anzahlungen einzubehalten.
- Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder ihrer Bestandteile unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind danach nach Treu und Glauben verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Ergebnis gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Wien. Als Gerichtsstand wird das für den 13. Bezirk in Wien jeweils sachlich zuständige Gericht vereinbart.
